Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Theater alte Werkstatt e.V., 

Wormser Str. 109, 67227 Frankenthal

1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Theater Alte Werkstatt e.V., Frankenthal (kurz TAW) und seinen Besuchern auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB; v. a. §§ 305 bis 310). Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.

2. Spielplan, Anfangszeiten und Besetzungen
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten und Besetzungen werden in den vom TAW herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben (Änderungen vorbehalten). Sollte die Aufführung mit anderen Schauspielern erfolgen, lassen sich aus diesem Umstand für den Besucher des Theaters keine Ansprüche ableiten. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z. B. Presse) übernimmt das TAW keine Gewähr.


3. Öffnungszeiten
Die Tageskasse ist zu den im Spielplan genannten und am Eingang des TAW angeschlagenen Zeiten geöffnet. Die Abendkasse öffnet 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung und schließt zu Vorstellungsbeginn. An der Abendkasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die Abendvorstellungen verkauft.

4. Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen
4.1 Gekaufte Karten und das Wechselgeld sind sofort auf Richtigkeit zu überprüfen. Für spätere Reklamationen liegt die Beweislast beim Besucher des Theaters.

4.2 Werden dem Käufer Eintrittskarten per Post oder Kurier übersendet, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Das TAW ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Weiter ist das Theater berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.

4.3 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Eintrittskarte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das TAW ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Inhaber einer Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer einer Ersatzkarte hat dann keinen Anspruch auf die Zuteilung eines anderen Platzes, wenn sein Platz vom Besitzer der Originalkarte in Anspruch genommen wird.

4.4 Im Rahmen des Online-Kartenverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus. Der Käufer erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Kartenkaufs, wenn die Zahlung autorisiert ist. Mit  Bestätigung des Kartenkaufs per E-Mail wird das Vertragsangebot dea Käufers vom TAW angenommen. Das TAW bietet üblicherweise Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an (Eintrittskarten für Veranstaltungen), somit kommt § 312g Absatz 2 Ziffer 9. BGB. Danach ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

4.5 Falls dem Theater Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt werden, hat diese der Inhaber des nicht gedeckten Kontos zu tragen. 

4.6 Gutscheine für den Kauf von Eintrittskarten für das TAW können in Höhe einer vom Kunden wählbaren Summe erworben werden. Sie sind von Barauszahlung ausgeschlossen. Gutscheine können nur an der Kasse des TAW eingelöst werden.

4.7 Gutscheine gelten ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie erworben wurden, weitere drei Jahre und sind danach nicht mehr einlösbar.

4.8 Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen.

4.9 Personen, die mehrere Eintrittskarten erwerben, verpflichten sich mit dem Kauf der Karten dazu, gegebenenfalls (im Sinne der Infektionsschutzverordnung) die Namen und Kontaktdaten der Begleitpersonen anzugeben, die beim Kartenkauf nicht namentlich erfasst worden sind.

5. Eintrittspreise und Ermäßigungen
5.1 Die geltenden Eintrittspreise sowie die  Ermäßigungsmöglichkeiten sind den aktuellen Veröffentlichungen des TAW zu entnehmen.

5.2 Das TAW gewährt Ermäßigungen. Ausnahmen davon und die Anzahl der zum Ermäßigungspreis verkauften Tickets legt das Theater fest. Der Kunde hat bei der Abholung ermäßigter Eintrittskarten an der Theaterkasse und beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung(en) zur Ermäßigung nachzuweisen. Ergibt sich bei der Kontrolle der Besucher, dass zu Unrecht nicht der volle Preis für die Eintrittskarte bezahlt wurde, ist das TAW berechtigt, den Differenzbetrag nach zu erheben.

5.3 Die Ermäßigung gilt für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Menschen mit Behinderung (ab GdB 50), Sozialpassinhaber und Bundesfreiwilligendienstleistende (oder FSJ). Ein entsprechender Ausweis ist vor der Vorstellung an der Kasse unaufgefordert vorzuzeigen.



6. Kartenreservierungen
Fernmündliche Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst durch Bezahlung verbindlich.
Schriftliche Kartenbestellungen (z. B. per Brief, E-Mail) gelten als Reservierungsanfrage. Sie werden ab Veröffentlichung des Spielplans im Internet entgegengenommen und in der Reihenfolge des Eingangs zum Vorverkaufsbeginn bearbeitet. Bei der Zusage einer Reservierung wird vom TAW eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs mitgeteilt. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, so hat das TAW das Recht über diese Karten anderweitig zu verfügen.

7. Rückgabe erworbener Eintrittskarten
7.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.

7.2 Bei Abbruch einer Aufführung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nur für den Fall, dass die Aufführung vor der ersten Pause oder bevor die Hälfte der vorgesehenen Aufführungsdauer verstrichen ist, abgebrochen wird. Der Anspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufführungsabbruch beim Theater geltend gemacht werden. Einen Schadensersatzanspruch schließen die Parteien aus.

7.3 Bei Vorstellungsausfall und bei Vorstellungsänderung werden Eintrittskarten bis spätestens 14 Tage nach dem betreffenden Vorstellungstermin zurückgenommen (danach erlischt der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises), und zwar ohne Berechnung von Stornogebühren. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet. 


7.4 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt werden.

8. Einlass zu den Aufführungen
8.1 Die Eingangsfoyers sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.

8.2 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsnachweis vorzuzeigen. Die erworbenen Eintrittskarten haben nur Gültigkeit für einen einmaligen Einlass und werden mit der ersten Kontrolle entwertet.

8.3 Nach Vorstellungsbeginn können Besucher mit Rücksicht auf Künstler und Besucher sowie wegen der Unfallgefahr erst in einem inszenierungsbedingt geeigneten Moment eingelassen werden. Zuspätkommende haben keinen Anspruch auf den erworbenen Platz. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.

9. Garderobe und Fundsachen
9.1 Die Mitnahme von Garderobe u. a. Gegenständen in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.

9.2 Garderobe kann kostenlos an den Garderobenständern im Foyer des TAW während des Vorstellungsbesuchs deponiert werden. Das TAW übernimmt keine Haftung bei Beschädigung oder abhandenkommen von deponierter Garderobe und sonstigen Gegenständen.


9.3 Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.

10. Bild- und/oder Tonaufnahmen
10.1 Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art ist Besuchern des TAW grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

10.2 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

11. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Grundsätzlich kann der Nutzer der Internetseite das Angebot des Kartenverkaufs besuchen, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen. Die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Ticketdaten) der Eintrittskartenkäufer werden bei Kauf der Eintrittskarten unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt und zum Zweck interner statistischer Erhebungen gespeichert. Die Datenerhebung erfolgt nach § 3 BDSG i. V. m. Art. 6 DSGVO. Das TAW ist berechtigt, die Daten an Dritte, die von ihm mit der Durchführung des Veranstaltungsbesuchs bzw. mit dem Kartenverkauf beauftragt wurden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben.

Die Einhaltung des Datenschutzrechtes bei Nutzung dieser weitergegebenen Kundendaten durch die beauftragten Dritten sichert das TAW zu. Es wird versichert, dass die Nutzung kundenbezogener Daten durch das TAW selbst sowie durch die beauftragten Dritten streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang erfolgt.

Der Eintrittskartenkäufer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Verantwortlichen zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Eintrittskartenkäufers umgehend gelöscht.

Der Eintrittskartenkäufer hat ein Recht auf Auskunft gegenüber dem TAW über die betreffenden personenbezogenen Daten. Darüber hinaus hat der Eintrittskartenkäufer ein Recht auf Berichtigung der betreffenden personenbezogenen Daten sowie dessen Löschung. Der Eintrittskartenkäufer hat auch ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie Übertragung seiner personenbezogenen Daten.

Verantwortlicher:
Theater Alte Werkstatt e.V., Wormser Str. 109, 67227 Frankenthal, 

vertreten durch die Theaterleitung, Herrn Jürgen Hellmann.
Datenschutzbeauftragter: Kontakt über Theaterleitung


12. Erklärung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Das TAW ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

13. Hausrecht
13.1 Das Hausrecht obliegt der Theaterleitung und seinen Stellvertretern, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Abenddienstpersonals bedienen.

13.2 Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.

13.3 Besuchern kann der Zutritt zum TAW und den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören, Mitarbeiter oder Besucher belästigen. Besucher können aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie deren Ablauf stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Besuchern verwehrt werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwandsersatz haben diese Besucher nicht.

13.4 Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.

14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieses Vertrages nicht oder nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

16. Das Hygienekonzept des TAW in seiner aktuellen Fassung, welches den aktuellen Veröffentlichungen im Spielplan und im Internet zur Kenntnis genommen werden kann, ist Bestandteil dieser AGB.

Stand: 21. April 2022